Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
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33. Jahrgang Nr. 80 Berlin, den 1.April 1978 A3227A
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Herausgeber: Der
Senator für Justiz
Anweisung für die Benutzung der Toiletten!
Allgemeines
Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken
mit birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Sitzaufnahme
der Exkremente. Auf dem Sitzrand ist ein Sitzstück angebracht
und mit zwei Halteschrauben befestigt. Die mechanische Spülung
ist in der Wand gut sichtbar angebracht und durch Rohrleitungen
mit dem eigentlichen Sitzbecken verbunden. Sie wird mit dem
Drücker und der Druckfeder bei Benutzung eingerastet. Das
Zubehör besteht aus der Reinigungsbürste mit Öse, der
Halterung mit Haken und dem Tropfenfänger.
Gebrauchsanweisung
Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich unter
gleichzeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in
die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Die
Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der
Blick ist frei geradeaus gerichtet. Unter ruhigem Ein- und
Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der
Bauchmuskulatur den Darminhalt in den dafür bestimmten
Durchbruch des Porzellanbeckens. Falls sich die Spülung durch
äußere Einflüsse löst, steht der Benutzer auf, richtet sich
nach den Fliesen aus und verharrt.
Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach
halblinks unter gleichzeitigem Anheben der rechten
Gesäßhälfte, erfasst das Reinigungsfähnchen (ca. 10 x 15 cm)
mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand, wobei der
Mittelfinger als Stütze dient, und führt sie durch die von
Muskelfleisch gebildete Kerbe. Linkshänder führen sämtliche
Tätigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen
vermieden werden. Es ist dem Benutzer freigestellt, das
Reinigungspapier von oben nach unten oder umgekehrt zu führen.
Die Reinigung ist so oft zu wiederholen, bis 5 Blätter sauber
erscheinen.
Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen
Moment still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der
Kleidung. Anschließend macht er eine Drehung um 180' bei
Anhebung des linken Fußes, die Drehung auf beiden Füßen ist
verboten - Unfallgefahr!, und betätigt die Spülung. Die
Reinigung erfolgt auf Sicht. Während des Aufenthaltes auf der
Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung
zu essen, zu trinken, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet
Regierender Bürgermeister
| letzte Änderung erfolgte am 10.01.2003 | zur Hauptseite |